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Richtlinien für die Ehrung erfolgreicher Sportlerinnen und Sportler in Löhne

1.   Die Stadt Löhne wird Ende eines Jahres Bürger bzw. Mitglieder von Sportvereinen
      in der Stadt Löhne ehren, die als aktive Sportlerinnen und Sportler besondere
      sportliche Leistungen erbracht haben.

2.   Folgende Voraussetzungen müssen für die Ehrungen vorliegen:

      - Der/die zu Ehrende muß Bürger der Stadt Löhne oder Mitglied eines Löhner Sportvereins sein

      - Nachstehend aufgeführte Erfolge auf sportlichem Gebiet müssen erbracht sein:

      a) 1. - 10. Platz bei Deutschen Meisterschaften

      b) 1. - 6.  Platz bei Westdeutschen Meisterschaften

      c.) 1. - 3.  Platz bei Westfalenmeisterschaften

      d) 1.         Platz bei Ostwestfalenmeisterschaften

      e) Seniorenmannschaften, die den Aufstieg in eine der oberen Klassen erreicht haben:

          Fußball              - Landesliga

          Handball           - Landesliga

          Tischtennis       - Landesliga

          Volleyball          - Landesliga

          Wasserball       - Verbandsliga

          Tennis              - Verbandsliga

          Badminton       - Landesliga

          Kegeln             - Gauliga

          Sportschießen - Landesliga

       f) Jugend- und Schülermannschaften, die besonders erfolgreich waren.

       g) Einzelsportlerinnen und Sportler, die außer a - d besondere sportliche Leistungen erbracht haben

       h) Verleihung des Sporabzeichens in Gold mit der Zahl "10"

Unter Beachtungvorstehender Richtlinien sind die infrage kommenden Sportlerinnen und Sportler sowie

die Mannschaften von den Vereinen bis zum 01. Oktober eines jeden Jahres dem Stadtsportverband löhne

schriftlich bekanntzugeben.

Der Ehrenantrag ist stichhwortartig zu begründen.

Die leistungen müssen in der zeit vo 16. September des Vorjahres bis zum 15. September

des Antragjahres erbracht sein.

Die Ehrung erfolgt durch die Stadt Löhne