Stadtsportverband Löhne > Stadtsportverband > Richtlinien zur Sportlerehrung |
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Richtlinien für die Ehrung erfolgreicher Sportlerinnen und Sportler in Löhne1. Die Stadt Löhne wird Ende eines Jahres Bürger bzw. Mitglieder von Sportvereinen 2. Folgende Voraussetzungen müssen für die Ehrungen vorliegen: - Der/die zu Ehrende muß Bürger der Stadt Löhne oder Mitglied eines Löhner Sportvereins sein - Nachstehend aufgeführte Erfolge auf sportlichem Gebiet müssen erbracht sein: a) 1. - 10. Platz bei Deutschen Meisterschaften b) 1. - 6. Platz bei Westdeutschen Meisterschaften c.) 1. - 3. Platz bei Westfalenmeisterschaften d) 1. Platz bei Ostwestfalenmeisterschaften e) Seniorenmannschaften, die den Aufstieg in eine der oberen Klassen erreicht haben: Fußball - Landesliga Handball - Landesliga Tischtennis - Landesliga Volleyball - Landesliga Wasserball - Verbandsliga Tennis - Verbandsliga Badminton - Landesliga Kegeln - Gauliga Sportschießen - Landesliga f) Jugend- und Schülermannschaften, die besonders erfolgreich waren. g) Einzelsportlerinnen und Sportler, die außer a - d besondere sportliche Leistungen erbracht haben h) Verleihung des Sporabzeichens in Gold mit der Zahl "10" Unter Beachtungvorstehender Richtlinien sind die infrage kommenden Sportlerinnen und Sportler sowie die Mannschaften von den Vereinen bis zum 01. Oktober eines jeden Jahres dem Stadtsportverband löhne schriftlich bekanntzugeben. Der Ehrenantrag ist stichhwortartig zu begründen. Die leistungen müssen in der zeit vo 16. September des Vorjahres bis zum 15. September des Antragjahres erbracht sein. Die Ehrung erfolgt durch die Stadt Löhne |
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