Sportlerehrung
Sportlerehrung Richtlinien
Die Stadt Löhne nimmt eine Ehrung für das vergangene Jahr von Bürger bzw. Mitglieder von Sportvereinen in der Stadt Löhne vor. Dies gilt für aktive Sportlerinnen und Sportler, die besondere sportliche Leistungen erbracht haben.
2. Folgende Voraussetzungen müssen für die Ehrungen vorliegen:
– Der/Die zu Ehrende muss Bürger der Stadt Löhne oder Mitglied eines Löhner Sportvereins sein
– Nachstehend aufgeführte Erfolge auf sportlichem Gebiet müssen erbracht sein:
a) 1. – 10. Platz bei Deutschen Meisterschaften
b) 1. – 6. Platz bei Westdeutschen Meisterschaften
c) 1. – 3. Platz bei Westfalenmeisterschaften
d) 1. Platz bei Ostwestfalenmeisterschaften
e) Seniorenmannschaften, die den Aufstieg in eine der oberen Klassen erreicht haben:
Fußball – Landesliga
Handball – Landesliga
Tischtennis – Landesliga
Wasserball – Verbandsliga
Tennis – Verbandsliga
Badminton – Landesliga
Sportschießen – Landesliga
f) Jugend- und Schülermannschaften, die besonders erfolgreich waren.
g) Einzelsportlerinnen und Sportler, die außer a – d besondere sportliche Leistungen erbracht haben
h) Verleihung des Sportabzeichens in Gold ab der Zahl „10“
Unter Beachtung vorstehender Richtlinien sind die infrage kommenden Sportlerinnen und Sportler sowie die Mannschaften von den Vereinen eines Jahres dem Stadtsportverband Löhne schriftlich bekanntzugeben. Die Frist zur Nominierung wird jedes Jahr mitgeteilt.
Darüber hinaus wird das Ehrenamt gewürdigt. Die ehrenamtliche Arbeit der vorgeschlagenen Person ist stichwortartig zu begründen.
Die Leistungen der Individualsportler und -sportlerinnen gelten für das gesamte Vorjahr. Die Leistungen von Mannschaften gelten für die vergangene Saison.
Die Ehrung erfolgt durch die Stadt Löhne.